moveo-studienreisen GmbH

Geschäftsführer a.V.
Rüdiger Fischer und Ingo Runde
Thomas-Mann-Str. 1, 53111 Bonn
Tel.: 0228-965 785 0
FAX: 0228-965 785 29
e-mail: info[ät]moveo.de
HRB Bonn 12744
St.Nr. 205/5735/0895

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moveo-studienreisen GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie moveo den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmeldende vertritt bei Vornahme der Buchung sowie bei der gesamten weiteren Abwicklung des Reisevertrages sämtliche Mitglieder der Reisegruppe (Kunden), die namentlich zu nennen sind. Ist der Anmeldende ein Lehrer einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, vertritt der Anmeldende den jeweiligen Träger, der Vertragspartner von moveo wird.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch moveo zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung einer Reisebestätigung.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt in der Anmeldung ab, so weist moveo Sie ausdrücklich darauf hin. Etwaige Änderungen werden vor der Zusendung der Reisebestätigung mit Ihnen fernmündlich oder schriftlich abgeklärt.

2. Bezahlung
Mit der Reiseanmeldung und gegen Zusendung des Sicherungsscheines gem. § 651 k wird die Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 50,00 EUR pro Person, fällig. Bei Flug- und Flixbusreisen ist zusätzlich zur Anzahlung der komplette Flug- oder Flixbuspreis direkt nach Buchung zu überweisen. Die Restzahlung erfolgt spätestens einen Monat vor Abreise. Bei Gruppenreisen sind keine Einzelzahlungen möglich, die An- und Restzahlung erfolgt in zwei Überweisungen als Gesamtzahlung durch die Gruppe. Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis (Anzahlung oder Restzahlung) vom Reisenden nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist moveo nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten entsprechend 5.1 zu belasten. Die Rechtzeitigkeit einer Zahlung richtet sich nach deren Gutschrift bei moveo.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Anmeldeformulars sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.
3.2 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
3.3 Unterkünfte: moveo überprüft sorgfältig die Vertragshotels. Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine offizielle Klassifizierung.
3.4 Wir behalten uns vor, Leistungen in zumutbarem Rahmen abzuändern (z. B. Austausch von Fluggesellschaften, Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben Kategorie, Änderung des Abflughafens). Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit eine Leistungsänderung notwendig ist, weil eine Reiseleistung von dem von uns zunächst beauftragten Leistungserbringer nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht wird. Wenn die von moveo eingeschalteten Leistungsträger nach internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften Leistungen in zulässiger Weise abändern (Änderung von Fluggerät, Flugzeiten usw.), hat auch moveo das Recht, entsprechende Änderungen vorzunehmen.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises kann moveo einseitig nur verlangen, soweit der Vertrag dies nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB und aufgrund nachstehender Bestimmungen vorsieht. Eine Preiserhöhung kann sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, aus der Erhöhung von Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sowie aus einer Änderung der für die betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergeben.
4.2. Es bleibt moveo vorbehalten, die bestätigten Preise im Fall einer nach Vertragsschluss moveo gegenüber eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung des Anteils der Beförderung, Abgaben oder Wechselkurse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken. Der Umfang der Preisänderung berechnet sich wie folgt: Ändern sich im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenem Reisebeginn die von moveo aufzuwendenden Kosten für einzelne oben genannte Reisebestandteile, so wird moveo den Reisepreis neu ermitteln, indem moveo die Differenz aus dem ursprünglich kalkulierten und dem erhöhten Kostenanteil bestimmt und ohne weitere Aufschläge dem alten Reisepreis hinzufügt. Wenn sich die Mehrkosten pauschal auf die gesamte Reisegruppe beziehen, sind sie auf die tatsächlichen Reiseteilnehmer zu verteilen. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung wird moveo unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen.
4.3. Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit moveo den Anmelder auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet hat und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Unterrichtung des Anmelders nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4.4 Soweit der Reisevertrag eine Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Anmelder von moveo eine Senkung des Reisepreises dann verlangen, wenn und soweit sich die Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ziffer 4.1. nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für moveo führt. Hat der Anmelder mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von moveo zu erstatten. moveo kann jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen, die auf Verlangen des Anmelders der Höhe nach nachzuweisen sind.
4.5 Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, ist der Anmelder berechtigt, innerhalb einer von moveo gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder das Angebot auf Preiserhöhung anzunehmen oder vom Reisevertrag entschädigungsfrei zurückzutreten. Nach Ablauf der von moveo bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.6 moveo kann dem Anmelder und Reisenden alternativ auch die Teilnahme an einer anderen Reise anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei moveo. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann moveo Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschaliert:
• bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises, mind. 50 EUR je Reisender.
• ab 29. bis 10. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
• ab 9. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
• ab 3. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.
Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Insbesondere bei Flügen (z.B. Ryanair, Easyjet, Eurowings, Wizzair), bestimmten Bahntarifen (z.B. Supersparpreis-Gruppe), Unterkünften (z.B. via booking.com) und Fernbus-Tarifen können bis zu 100 % der Kosten anfallen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Soweit die vereinbarten Preise von der Gruppengröße abhängen, gilt immer die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Reduziert sich die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl, wäre eine neue Berechnung des Reisepreises die Folge.
5.2 Bei Bahn- und Busreisen können Sie bis zum Reisebeginn verlangen, dass anstelle einer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisepreis des nachrückenden Reisenden kann sich u.U. ändern, z.B. aufgrund der Zimmerverteilung.

6. Rücktritt und Kündigung durch moveo
a) ohne Einhaltung der Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Lösung vom Vertrag gerechtfertigt ist.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall ist moveo verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen.
c) moveo behält es sich vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen, die moveo und/oder dessen Leistungsträger nicht beeinflussen können erforderlich ist, z. B. Wintersportreisen bei Schneemangel. Der Ausfall wird Ihnen unverzüglich bekanntgeben.
d) Aufgrund der Stornobedingungen der günstigen Fluggesellschaften wie z. B. Ryanair, Germanwings oder Air Berlin behält sich moveo vor, eine Flugreise auch kurzfristig umzubuchen oder abzusetzen, wenn aus unvorhersehbaren Gründen wie z. B. Unwetter, Streik oder Insolvenz einer Fluggesellschaft Flüge nicht wie geplant durchgeführt werden können. Eventuell mögliche neue Reisetermine können nur mit Zustimmung der Gruppe vereinbart werden.

7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Unsere Haftung für Reisemängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zuständig für die Entgegennahme von Mängelanzeigen durch die einzelnen Teilnehmer ist der Anmeldende, der diese unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder Fax an moveo weiterleiten muss.
7.2 Unsere Haftung als Veranstalter ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – gem. § 651 h Abs. I BGB insgesamt auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
7.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
7.4 Bei Flugreisen tritt moveo-studienreisen GmbH bezüglich der Flüge nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Reisemittler auf.

8. Fremdleistungen
moveo haftet nicht für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln (z. B.: Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Führungen, Besuch von Sportveranstaltungen, Museums- bzw. Ausstellungsbesuche, gesondert zu buchende Ausflüge etc.). Der Haftungsausschluss für Zusatz- und Fremdleistungen gilt auch für Transferfahrten zum Abfahrtsort bzw. Abflughafen; hier übernimmt moveo insbesondere keine Haftung für Verspätungen von Verkehrsmitteln bei der Anfahrt zum Abfahrtsort/Abflughafen.

9. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich moveo mitzuteilen. moveo wird innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist und es sich nicht um einen unverhältnismäßigen Aufwand handelt. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, so lassen Sie sich dieses schriftlich bestätigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

10. Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen– und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Über Besonderheiten, die bei Reisen ins Ausland gg. zu beachten sind, werden wir Sie nach Möglichkeit informieren.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages nicht.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort auch für Mahnverfahren ist Bonn</p

 (gültig ab 14.12.2019)

 

 

Bildnachweise

 

 

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